Ausbildung

Das Angebot der Fahrschule Patschull richtet sich vom Fahranfänger bis hin zum Bus- und LKW-Fahrer.

Neben der Fahrausbildung in allen Klassen bieten wir auch umfangreiche Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen an.

Ein Leben lang sicher fahren

Sicheres, verantwortungsvolles und vorausschauendes Fahren ist das Wichtigste im Straßenverkehr. Und nur eine solide Ausbildung ist der richtige Grundstein dafür.

Jeder hat die Möglichkeit, für seine persönliche Sicherheit etwas Besonderes zu tun, nämlich sich eine qualifizierte Fahrschule auszusuchen. Wer dabei nur nach dem Preis schielt, macht möglicherweise einen großen und folgenschweren Fehler, denn eine mangelhafte Ausbildung geht zu Lasten der Verkehrssicherheit. Und Verkehrsunsicherheit kann ganz schnell einen viel höheren Preis als Verkehrssicherheit fordern.

Wieviele Fahrstunden?

Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das Alter hat Einfluss.

Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung hat der Fahrschüler jedenfalls „so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt“. Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewusst verhalten wird.

Umfang der theoretischen Ausbildung

Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in unserer Fahrschule ausgelegt sind. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Die Theoriestunden teilen sich auf in Grundunterricht für alle Klassen und einen klassenspezifischen Unterricht nur für die beantragte Klasse.

Der vorgeschriebene Mindestunterricht ist meist nicht ausreichend. Darüber hinaus ist es sinnvoll und notwendig, die einzelnen Themen zu Hause vor- und nachzubearbeiten und sich selbst mit Fragebögen zu überprüfen. Zum Ende der Theorieausbildung müssen Sie uns in einem Theorie-Vortest zeigen, dass Sie alle ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

Praktische Ausbildung

Parallel zum theoretischen Unterricht kann es auch schon zum praktischen Lernen auf die Straße gehen. Neben dem Bestehen der Fahrprüfung ist das Ziel durch eine solide Ausbildung eine gute Basis für Ihre Fahrkarriere zu legen.
Wir nehmen unseren Lehrauftrag sehr ernst und versuchen unsere Fahrschüler zu verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern auszubilden. Wir vermitteln das Wissen und das Können, das einem im Straßenverkehr die nötige Sicherheit und Souveränität verleiht. Der Erfolg zeigt sich spätestens in der Fahrprüfung, denn schließlich möchte niemand dort durchfallen. Wir schicken Sie gut vorbereitet in die Prüfung – das verringert die Prüfungsangst und erhöht die Erfolgsaussichten.

BF 17 - Begleitetes Fahren

Um den hohen Unfallzahlen bei Fahranfängern entgegenzuwirken, wurde in Deutschland das begleitete Fahren mit 17, kurz BF 17, eingeführt. Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B/ BE dürfen damit auch vor dem 18. Lebensjahr mit dem PKW im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein. Dies allerdings nur mit den vorher festgelegten und eingetragenen Begleitpersonen und auch nur in Deutschland!

Der Sinn ist klar: Fahranfänger sollen Fahrerfahrung sammeln und somit das Unfallrisiko senken. Die Begleitperson hat dabei die Aufgabe, dem Fahranfänger mit Rat zur Seite zu stehen. Der Fahranfänger ist aber eigenverantwortlicher Führer des KFZ.
 
Was bedeutet: „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre?“
Mehr Sicherheit für Fahranfänger…

  • Das Mindestalter für die Teilnahme ist 17 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 16,5 Jahren).
  • Es bedarf der Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten.
  • Es können bis zu 7 Begleitpersonen eingetragen werden.
  • Es muss ein gesonderter Antrag gestellt werden und ist auch für die Kl. B und BE möglich
  • Mit Bestehen der Fahrprüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. In dieser sind die Begleiter aufgeführt. Es beginnt die Probezeit von 2 Jahren und die Zeit des „Begleiteten Fahrens“.


Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bedeutet:

  • Fahranfänger sind verantwortliche Fahrzeugführer!
  • Die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis sind stets mitzuführen.
  • Es darf nur mit zugelassenen Begleitpersonen und innerhalb Deutschlands gefahren werden.
  • Fahranfänger sind verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen (Auch die der Begleitperson).
  • 3 Monate nach dem 18. Lebensjahr erlischt die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung.
  • Bei einem Verstoß gegen die Auflagen erfolgt der Widerruf der Fahrerlaubnis, er gibt ein Bußgeld und 1 Punkteintrag im Verkehrszentralregister.
  • Für die Neuerteilung ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.
  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs wird der Kartenführerschein ausgehändigt.


Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres.
  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Kl. B oder alt 3.
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung.
  • Darf nicht begleiten, wenn der Grenzwert von 0,5 Promille im Hinblick auf den Alkoholgenuss überschritten wird oder wenn die begleitende Person unter Einfluß von berauschenden Mitteln steht.

B 197 – die neue Automatikregelung für den Autoführerschein B / BE

Grundsätzlich war es schon immer möglich, Ausbildung und Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren. Der Vorteil ist, dass das manuelle Schalten und Kuppeln bei der Automatikausbildung entfällt. Vielen Fahranfängern fällt das Fahren lernen mit einem Automatikfahrzeug erheblich leichter.

Bisher gab es jedoch einen Nachteil: Wer die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegte, bekam die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Diese Schlüsselzahl beschränkt den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Fahrzeuge mit Schaltgetriebe dürfen nicht gefahren werden!

Wer dennoch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren wollte, musste eine erneute Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen.

Diese Regelung ändert sich ab dem 01.04.2021
Die nationale Schlüsselzahl B 197 bietet unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu fahren, obwohl die Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert wurde.

  • Der Bewerber muss den Nachweis von mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erbringen.

 

  • Nach den 10 Stunden erfolgt eine 15 minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.

 

  • Die Testfahrt erfolgt innerorts und außerorts. Der Fahrschüler muss den Nachweis erbringen, dass er ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher bedienen kann. Mögliche Übungen: Anfahren am Berg, Einparken, Vorfahrtsituationen, umweltschonende Fahrweise.

 

  • Nach erfolgreicher Testfahrt stellt die Fahrschule dem Fahrschüler eine Bescheinigung aus.

 

  • Die Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung vorgelegt. Dann erfolgt keine Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Es erfolgt der Eintrag B 197.

 

  • Die Schlüsselzahl B 197 beinhaltet keine Einschränkung. Es dürfen auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden.


Achtung: Besonderheit B 197 bei Erweiterung auf andere Fahrerlaubnisklassen!
Wer die Klasse B mit der Schlüsselzahl B197 erworben hat, erhält bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf Klassen, wie z.B. BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, wenn die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.