Führerscheinklassen

Wir bilden aus:

A

Um den Führerschein der Klasse A zu erwerben, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Falls Sie bereits seit zwei Jahren den Führerschein der Klasse A2 besitzen, können Sie sich mit 20 Jahren zur Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse A anmelden. Mit einem Führerschein der Kl. A erwerben Sie automatisch die Kl. A1, A2 und AM. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

Mofa

Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung für Mofa und geschwindigkeitsbegrenzte Kraftfahrzeuge. Darunter fallen einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor aber auch dreirädrige Kleinkrafträder zur Güterbeförderung(L2e-U), zweirädrige Kleinkrafträder (L1e-B) und dreirädrige Klenkrafträder für Personenbeförderung (L2e-P). Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren, die Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann schon ein halbes Jahr vorher begonnen werden.

AM

Der Führerschein der Kl. AM darf ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Unter die Kl. AM fallen Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, deren Hubraum des Motors 50 Kubikzentimeter bzw. die Motorleistung von 4 Kilowatt nicht überschreiten. Für das Fahren mit einem E-Bike benötigen Sie übrigens auch den Führerschein der Kl. AM, wenn Sie im öffentlichen Bereich fahren. Die sogenannten Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Haben Sie keinen Führerschein, auch keinen höherwertigen, und möchten auch keinen erwerben, haben Sie die Option auf ein Pedelec auszuweichen. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

A1

Die Fahrerlaubnisklasse A1 beinhaltet gleichzeitig die Kl. AM. Der Führerschein darf mit 16 Jahren erworben werden. Haben Sie die Prüfung für die Kl. A1 bestanden, dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum bis maximal 125 Kubikzentimeter bzw. einer Motorleistung bis 11 Kilowatt fahren, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1KW/Kg nicht übersteigt. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

 

A2

Um die Fahrerlaubnisklasse A2 zu erwerben, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Die Kl. A2 beinhaltet automatisch die Klassen AM sowie A1. Die Kl. A2 berechtigt Sie Krafträder mit einer Nennleistung bis zu 35 Kilowatt zu fahren. Beachten müssen Sie jedoch, dass das Verhältnis von Leistung und Gewicht maximal 0,2 kW/kg betragen darf. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

B

Für das selbstständige Fahren (ohne Begleitperson) eines PKWs ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Mit dem Führerschein der Kl. B dürfen Sie Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 Tonnen steuern. Zudem berechtigt Sie die Fahrerlaubnisklasse B zur Beförderung von bis zu maximal acht Personen. Haben Sie das 21 Lebensjahr erreicht, dürfen Sie mit der Kl. B außerdem noch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW fahren. Die Kl. B umfasst die Kl. AM und L. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

BE

Für besonders schwere Anhänger benötigen Sie die Fahrerlaubnisklasse BE. Die Kl. BE berechtigt Sie einen Anhänger mitzuführen, der bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse betragen darf. Das Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und des Anhängers darf allerdings 7 Tonnen. nicht überschreiten. Zum Erwerb ist eine praktische Prüfung erforderlich.

C

Ab dem Alter von 21 Jahren dürfen Sie den Führerschein der Klasse C erwerben. Allerdings gilt das nur unter einer Voraussetzung: Sie müssen bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein. Die Fahrerlaubnisklasse C berechtigt Sie dazu LKW mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen zu fahren. Die Fahrerlaubnisklasse C beinhaltet die Fahrerlaubnisklasse C1. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

CE

Bei der Fahrerlaubnisklasse CE handelt es sich um eine Erweiterung der Kl. C. Besitzen Sie neben der Fahrerlaubnisklasse C auch die Kl. CE, dürfen Sie einen Anhänger mitführen, der schwerer als 750 Kilogramm sein darf. Die Kl. CE umfasst die Kl. BE, C1E und T. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

C1

Um an die Fahrerlaubnisklasse C1 zu kommen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Genau wie bei der Kl. C, müssen vorab die Prüfung für den PKW-Führerschein bestanden haben. Mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen fahren. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

C1E

Die Fahrerlaubnisklasse C1E bezieht sich ebenfalls auf das Mitführen eines Anhängers. Die Kl. C1E ist ein Zusatz zu der Kl. C1. Der Zug darf max. 12 Tonnen Gesamtmasse betragen. Mit der Kl. C1E sind Sie automatisch auch im Besitz der Kl. BE. Zum Erwerb ist eine praktische Prüfung erforderlich.

D

Da es bei der Fahrerlaubnisklasse D um die Beförderung von Menschen geht, setzt der Gesetzgeber eine gewisse Reife für die Erlaubnis voraus. Das heißt konkret: Erst ab dem 24. Lebensjahr dürfen Sie die Prüfung für die Kl. D absolvieren. Für die Anmeldung zu der Prüfung müssen Sie im Besitz eines PKW-Führerscheins sein. Mit der Kl. D dürfen Sie Personen befördern. Möchten Sie beispielsweise als Busfahrer tätig werden, setzt das den Führerschein der Kl. D voraus. Für die Fahrgastbeförderung ist außerdem der Erwerb der BGQ erforderlich. Die Kl. D berechtigt Sie zudem einen Anhänger bis maximal 750 Kilogramm mitführen. Die Kl. D1 ist in der Kl. D eingeschlossen. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

DE

Sind Sie als Reisebusfahrer unterwegs, werden Sie wahrscheinlich die Fahrerlaubnisklasse DE benötigen. Mit der Kl. DE dürfen Sie Anhänger über 750 Kilogramm mitführen. Die Zusatzklasse DE schließt die Kl. D1E sowie BE ein. Zum Erwerb ist eine praktische Prüfung erforderlich.

D1

Die Fahrerlaubnisklasse D1 ist eine Art Vorstufe zum Führerschein der Klasse D. Mit dem Führerschein dürfen Sie bis zu 16 Personen befördern und einen Anhänger mit einem Gewicht von maximal 750 Kilogramm mitnehmen. Um die Kl. D1 zu erwerben, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt und im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

D1E

Möchten Sie im Anhänger schwerere Lasten transportieren, erwerben Sie zusätzlich die Kl, D1E. Die Fahrerlaubnisklasse D1E beinhaltet zudem die Klasse BE. Zum Erwerb ist eine praktische Prüfung erforderlich.

L

Den Führerschein der Klasse L benötigen Sie für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen wie Traktoren. Das Mindestalter für die Kl. L liegt bei 16 Jahren. Ohne Anhänger dürfen Fahrzeuge mit einer Zulassung von max. 40 km/h geführt werden. Hängt noch ein Anhänger an der Zugmaschine, sind maximal 25 km/h zulässig. Zum Erwerb ist eine theoretische Prüfung erforderlich.

T

Für das Führen von leistungsstärkeren Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit bis 60 km/h, müssen Sie die Fahrerlaubnisklasse T erwerben. Die Kl. T umfasst die Kl. L und AM. Das Mindestalter für Kl. T beträgt 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

Stufenführerschein für Krafträder

Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse (Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Kl. A1 – Leichtkraftrad bis 11 kW Leistung – sammelt, muss für den Zugang zur Kl. A2 – Kraftrad bis 35 kW Leistung – nur noch eine praktische Prüfung ablegen, aber nicht mehr eine theoretische). Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln. Zum Erwerb ist eine praktische Prüfung erforderlich.

Fahrerlaubnisklasse BF17

Die Unterklasse BF17 ist eine Art Vor-Führerschein, wobei die Abkürzung BF17 für „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ steht. In dem Fall legen Sie die theoretische und praktische Prüfung für den Pkw-Führerschein bereits mit 17 Jahren ab. Fahren Sie mit dem PKW in der Öffentlichkeit, muss immer ein festgelegter Beifahrer – der im Besitz der Klasse B ist – dabei sein. Lassen Sie sich in der Probezeit nichts zuschulden kommen, wird die Kl. BF17 in die Fahrerlaubnisklasse B umgewandelt, sobald Sie 18 Jahre alt sind. Zum Erwerb ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

Schlüsselzahl B96

Bei der Schlüsselzahl B96 handelt es sich lediglich um eine Erweiterung des PKW-Führerscheins. Die Schlüsselzahl B96 berechtigt Sie einen Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm und bis maximal 4.250 Kilogramm Gesamtmasse des Zuges zu ziehen. Unter die Schlüsselzahl B96 fallen beispielsweise viele Wohnwagentypen. Keine Prüfung erforderlich.

Schlüsselzahl B196

Die Eintragung der Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Fahren von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Diese Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands. Der Teilnehmer muss min. 5 Jahre die Kl. B besitzen und min. 25 Jahre alt sein. Die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 berechtigt nicht dazu, die „Stufenregelung“ zum Aufstieg auf die Fahrerlaubnisklasse A2 zu nutzen! Keine Prüfung erforderlich.

Mofa-Prüfbescheinigung

Wer über einen Führerschein – egal welcher Klasse – verfügt, darf automatisch Mofa fahren. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, benötigen dazu sogar nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich einen Reisepass oder Personalausweis, um ihr Alter nachweisen zu können. Für die Mofa-Prüfbescheinigung wird weder ein Erste-Hilfe-Kurs noch ein Sehtest zwingend benötigt, diese sind für die Teilnahme am Straßenverkehr jedoch immer sinnvoll.Zum Erwerb ist eine theoretische Prüfung erforderlich.