Fahrschule Lars Leupold ist jetzt Fahrschule Olaf Patschull

Die Fahrschule Olaf Patschull führt die Fahrschule Lars Leupold in Wietzen und Bücken weiter.

Vor 24 Jahren, genau am 04.08.1999, eröffnete der Fahrlehrer Olaf Patschull seine Fahrschule in Liebenau an der Königsberger Str. 4. Im Jahr darauf erfolgte die Zweigstellenzulassung in Steyerberg, 2002 dann die Zweigstellenzulassung in Stolzenau und zum 01.01.2020 die Übernahme der Fahrschule Hain in Marklohe.

Ab dem 01.07.2023 übernimmt die Fahrschule Olaf Patschull die Fahrschule Leupold. Wir freuen uns, dass die Ihnen bekannten Fahrlehrer Lars Leupold, Dieter Mrohs und Dieter Peth unser Team verstärken und Ihnen weiterhin in bewährter Weise zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie die geänderten Unterrichtszeiten in allen Filialen!

B 197 – die neue Automatikregelung für den Autoführerschein B / BE

Grundsätzlich war es schon immer möglich, Ausbildung und Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren. Der Vorteil ist, dass das manuelle Schalten und Kuppeln bei der Automatikausbildung entfällt. Vielen Fahranfängern fällt das Fahren lernen mit einem Automatikfahrzeug erheblich leichter.

Bisher gab es jedoch einen Nachteil: Wer die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegte, bekam die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Diese Schlüsselzahl beschränkt den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Fahrzeuge mit Schaltgetriebe dürfen nicht gefahren werden!

Wer dennoch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren wollte, musste eine erneute Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen.

Diese Regelung ändert sich ab dem 01.04.2021
Die nationale Schlüsselzahl B 197 bietet unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu fahren, obwohl die Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert wurde.

  • Der Bewerber muss den Nachweis von mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erbringen.
  • Nach den 10 Stunden erfolgt eine 15 minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Die Testfahrt erfolgt innerorts und außerorts. Der Fahrschüler muss den Nachweis erbringen, dass er ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher bedienen kann. Mögliche Übungen: Anfahren am Berg, Einparken, Vorfahrtsituationen, umweltschonende Fahrweise.
  • Nach erfolgreicher Testfahrt stellt die Fahrschule dem Fahrschüler eine Bescheinigung aus.
  • Die Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung vorgelegt. Dann erfolgt keine Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Es erfolgt der Eintrag B 197.
  • Die Schlüsselzahl B 197 beinhaltet keine Einschränkung. Es dürfen auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden.

Achtung: Besonderheit B 197 bei Erweiterung auf andere Fahrerlaubnisklassen!
Wer die Klasse B mit der Schlüsselzahl B197 erworben hat, erhält bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf Klassen, wie z.B. BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, wenn die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde..